Dr. iur. Heinz Heller
Rechtsanwalt|Fachanwalt SAV Arbeitsrecht
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Oft ist den Man­dan­ten der Heller Recht­san­walts AG bere­its mit ein­er fundierten Ein­mal­ber­atung gedi­ent und eine weit­erge­hende Man­datierung nicht erforder­lich. Wir wer­den Ihre Sit­u­a­tion analysieren, Ihre rechtlichen und finanziellen Ansprüche für das Best-Case-Szenario besprechen und opti­male Lösungsan­sätze disku­tieren – samt Kosten-/Nutzen­analyse (Prozess­risiken) für Ihre Entschei­dun­gen und näch­sten Schritte.

Ein­mal­ber­atun­gen kosten CHF 500.00 in bar gegen Quit­tung, unab­hängig vom Zeitaufwand (Fla­trate inkl. MWST). Die Ein­mal­ber­atun­gen erfol­gen ohne Vor­be­fas­sung oder Nach­bear­beitung (kein vorgängiges Akten­studi­um; keine Folgeberatungen).

Mit Blick auf eine allfäl­lige weit­erge­hende Zusam­me­nar­beit geben Ihnen Ein­mal­ber­atun­gen eine gute Gele­gen­heit, die «Chemie» zwis­chen Ihnen und Dr. Heller zu testen. Zudem kön­nen Sie sich per­sön­lich von der beein­druck­enden Fachkom­pe­tenz von Dr. Heller überzeugen.

Bitte beacht­en Sie: Mit dem Ange­bot von Ein­mal­ber­atun­gen verpflichtet sich die Heller Recht­san­walts AG aus­drück­lich nicht, weit­erge­hende Man­date oder eine Vertre­tung zu akzep­tieren. Allfäl­lige weit­erge­hende Man­datierun­gen wären sep­a­rat zu besprechen und wür­den auf schriftlichen Man­datsverträ­gen basieren.