Dr. iur. Heinz Heller
Rechtsanwalt|Fachanwalt SAV Arbeitsrecht
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Sie suchen einen sou­verä­nen Spezial­is­ten im Arbeit­srecht oder im öffentlichen Per­son­al­recht? Einen ver­sierten Kön­ner und Rou­tinier? Dann sind Sie hier goldrichtig! Dr. Heinz Heller hat im Arbeit­srecht dok­to­ri­ert. Wer dok­to­ri­ert hat, kann struk­turi­eren und Wesentlich­es von Unwesentlichem unterscheiden.

Dr. Heller gehörte zu den ersten Fachan­wäl­ten SAV Arbeit­srecht in der Schweiz (Zer­ti­fizierungs­jahrgang 2008). Hinzu kom­men über 20 Jahre Beruf­ser­fahrung im pri­vat­en und öffentlichen Arbeit­srecht – alles begleit­et von reich­er Vor­tragstätigkeit und zahlre­ichen Pub­lika­tio­nen im Arbeit­srecht (siehe Menüpunkt «Pub­lika­tio­nen»).

Dr. Heller arbeit­et im Rah­men langjähriger Man­datsver­hält­nisse haupt­säch­lich für Arbeit­ge­berun­ternehmen – im pri­vat­en Arbeit­srecht und öffentlichen Per­son­al­recht. Dazu gehört die Vertre­tung in Arbeit­srecht­skon­flik­ten eben­so wie beispiel­sweise fol­gende typ­is­che Anfragen:

  • Ausar­beitung aus­gek­lügel­ter Ver­tragsklauseln, beispiel­sweise für den diskre­tionären Bonus oder das nachver­tragliche Konkurrenzverbot
  • Ausar­beitung pass­ge­naue Gleitzeitreglemente
  • Interne HR-Mitar­beit­er­schu­lung für das schrit­tweise kor­rek­te Vorge­hen bei Arbeitsplatz­konflikten (von kor­rek­ten Vor­gangsno­ti­zen bis hin zu recht­skon­former intern­er Untersuchung).

Bei Arbeit­nehmern beschränkt sich Dr. Heller auf Man­datierun­gen, die hohe vari­able Lohnan­teile betr­e­f­fen (Stich­wort «Bonus») oder die sich auf Über­stun­den- und Überzeit beziehen. Abge­se­hen von diesen The­men­bere­ichen ist Arbeit­nehmern oft bere­its mit ein­er fundierten Ein­mal­ber­atung gedi­ent, also ohne weit­erge­hende Man­datierung (siehe Menüpunkt «Ein­mal­ber­atun­gen»).

Der geschützte Titel «Fachan­walt SAV Arbeit­srecht» ist ein Anwalt­srank­ing, auf das Sie sich ver­lassen kön­nen. Der Titel ist «ein Güte­siegel für spez­i­fis­che juris­tis­che Beratung – ver­gle­ich­bar etwa mit dem ‘Facharzt FMH’ in der Medi­zin» (Schweiz­erisch­er Anwaltsver­band). Zur Fachan­walt­saus­bil­dung wird nur zuge­lassen, wer ein rig­oros­es Auswahlver­fahren durch­laufen hat (Erfahrungsnach­weis). Es fol­gt eine Uni­ver­sität­saus­bil­dung samt schriftlichen und mündlichen Abschlussprü­fun­gen. Auf rund 13’000 in der Schweiz prak­tizierende Anwälte qual­i­fiziert sich nur rund ein­er von hun­dert als Fachan­walt SAV Arbeit­srecht. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden. Der Titel garantiert über­prüf­bare Spezial­isierung mit jährlich­er Weiterbildungspflicht.

Auch unter Fachan­wäl­ten gibt es Unter­schiede. Rufen Sie an und hören Sie auf Ihr Bauchge­fühl. Dr. Heller wird sich Zeit für Sie nehmen oder zurück­rufen, sobald er von Ihrem Anruf erfährt. Die Heller Recht­san­walts AG akzep­tiert Man­date in der gesamten Deutschschweiz, betreut aber auch Arbeit­ge­ber­man­date mit Haupt­sitz in der Deutschschweiz und Fil­ialen im Tessin. Die Man­datsverträge wer­den mit der Heller Recht­san­walts AG abgeschlossen und von Dr. Heinz Heller per­sön­lich betreut.