Sie suchen einen souveränen Spezialisten im Arbeitsrecht oder im öffentlichen Personalrecht? Einen versierten Könner und Routinier? Dann sind Sie hier goldrichtig! Dr. Heinz Heller hat im Arbeitsrecht doktoriert. Wer doktoriert hat, kann strukturieren und Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden.
Dr. Heller gehörte zu den ersten Fachanwälten SAV Arbeitsrecht in der Schweiz (Zertifizierungsjahrgang 2008). Hinzu kommen über 20 Jahre Berufserfahrung im privaten und öffentlichen Arbeitsrecht – alles begleitet von reicher Vortragstätigkeit und zahlreichen Publikationen im Arbeitsrecht (siehe Menüpunkt «Publikationen»).
Dr. Heller arbeitet im Rahmen langjähriger Mandatsverhältnisse hauptsächlich für Arbeitgeberunternehmen – im privaten Arbeitsrecht und öffentlichen Personalrecht. Dazu gehört die Vertretung in Arbeitsrechtskonflikten ebenso wie beispielsweise folgende typische Anfragen:
- Ausarbeitung ausgeklügelter Vertragsklauseln, beispielsweise für den diskretionären Bonus oder das nachvertragliche Konkurrenzverbot
- Ausarbeitung passgenaue Gleitzeitreglemente
- Interne HR-Mitarbeiterschulung für das schrittweise korrekte Vorgehen bei Arbeitsplatzkonflikten (von korrekten Vorgangsnotizen bis hin zu rechtskonformer interner Untersuchung).
Bei Arbeitnehmern beschränkt sich Dr. Heller auf Mandatierungen, die hohe variable Lohnanteile betreffen (Stichwort «Bonus») oder die sich auf Überstunden- und Überzeit beziehen. Abgesehen von diesen Themenbereichen ist Arbeitnehmern oft bereits mit einer fundierten Einmalberatung gedient, also ohne weitergehende Mandatierung (siehe Menüpunkt «Einmalberatungen»).
Der geschützte Titel «Fachanwalt SAV Arbeitsrecht» ist ein Anwaltsranking, auf das Sie sich verlassen können. Der Titel ist «ein Gütesiegel für spezifische juristische Beratung – vergleichbar etwa mit dem ‘Facharzt FMH’ in der Medizin» (Schweizerischer Anwaltsverband). Zur Fachanwaltsausbildung wird nur zugelassen, wer ein rigoroses Auswahlverfahren durchlaufen hat (Erfahrungsnachweis). Es folgt eine Universitätsausbildung samt schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen. Auf rund 13’000 in der Schweiz praktizierende Anwälte qualifiziert sich nur rund einer von hundert als Fachanwalt SAV Arbeitsrecht. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden. Der Titel garantiert überprüfbare Spezialisierung mit jährlicher Weiterbildungspflicht.
Auch unter Fachanwälten gibt es Unterschiede. Rufen Sie an und hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Dr. Heller wird sich Zeit für Sie nehmen oder zurückrufen, sobald er von Ihrem Anruf erfährt. Die Heller Rechtsanwalts AG akzeptiert Mandate in der gesamten Deutschschweiz, betreut aber auch Arbeitgebermandate mit Hauptsitz in der Deutschschweiz und Filialen im Tessin. Die Mandatsverträge werden mit der Heller Rechtsanwalts AG abgeschlossen und von Dr. Heinz Heller persönlich betreut.

